Praxisbezogene Vertiefung (Logotherapie II)

Die Teilnahme an der Praxisbezogenen Vertiefung (Logotherapie II) setzt den erfolgreichen Abschluss der Grundbildung (Logotherapie I) voraus. Die Praxisbezogene Vertiefung mit Supervision besteht aus berufsspezifisch kombinierbaren Bausteinen und führt zur Zertifizierung durch die DGLE. Die jeweiligen Ausbildungsinstitute entscheiden über den Umfang ihrer je spezifischen Ausbildungscurricula.  Das DGLE-Zertifikat wird erst nach Beendigung der gesamten Ausbildung an einem oder mehreren von der DGLE zugelassenen Institute ausgegeben. Bei Wechsel der Ausbildungsinstitute während der Ausbildung gelten die Bestimmungen des neu gewählten Instituts als Voraussetzung für den erfolgreichen Abschluss.

Im Rahmen der Praxisbezogenen Vertiefung finden 100 Stunden* Supervision statt.

Voraussetzung zur Aufnahme:

  • Nachweis über den erfolgreichen Abschluss der Grundausbildung nach dem jeweils geltenden und von der DGLE anerkannten Curriculum der Logotherapie-Institute
  • Grundsätzlich mehrjährige Tätigkeit in einem therapeutischen, gestaltenden, organisatorischen, beratenden, theologisch-seelsorgerlichen, pädagogischen, ärztlichen, pflegerischen, psychologischen oder auch juristischen beruflichen Umfeld nach einem abgeschlossenen Hochschulstudium (vorzugsweise in einer Humanwissenschaft). Ausnahmen bedürfen einer Genehmigung.

Es besteht die Möglichkeit, einzelne Bausteine von verschiedenen Weiterbildungsinstituten der DGLE zu kombinieren. Jedes Weiterbildungsinstitut bietet die für seine Ausrichtung charakteristischen Bausteine an (siehe Curricula der einzelnen Institute).

Die vollständige berufsbegleitende Zusatzausbildung in Logotherapie und Existenzanalyse,  welche beide Ausbildungsteile - Grundbildung und Praxisbezogene Vertiefung - umfasst, wird mit einem Zertifikat der DGLE bestätigt. Das Zertifikat berechtigt den Inhaber zur Anwendung der Logotherapie in seinem bisherigen beruflichen Handlungsfeld.

Über den Mindestumfang von insgesamt 600 Stunden hinaus können weitere DGLE-Fortbildungsveranstaltungen, die der Spezialisierung dienen, gewählt werden. Der Nachweis von mindestens 200 Stunden* Fortbildung ist die Voraussetzung für die Lizenzierung als „Logotherapeut DGLE®“, ohne die logotherapeutisch qualifizierte Fachkräfte in der DGLE die Berufsbezeichnung „Logotherapeut“ oder „Logotherapeutin“ nicht verwenden. Näheres regelt die „Anerkennungsordnung – Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Lizenz für die europäische Wort-Bildmarke“.

Mindestanforderungen im Rahmen der Praxisbezogenen Vertiefung (Logo II):

  • Praxisbezogene Vertiefung mit inhaltlicher Schwerpunktsetzung (100 Std.*)
  • Lehr-Supervision im Rahmen der Ausbildung (100 Std.**)

* Die Stundenangaben beziehen sich immer auf Unterrichtsstunden (a 45 Min.)
** Durchgeführt von DGLE-zertifizierten Lehr-Supervisoren.