Absolventinnen und Absolventen der mehrjährigenberufsbegleitenden Zusatzausbildung in Logotherapie und Existenzanalyse (BZLE) an der DGLE angeschlossenen Ausbildungsinstituten haben seit 2013 die Möglichkeit, nach Abschluss ihrer Ausbildung eine Lizenz für das Markenzeichen Logotherapeut DGLE® zu beantragen. Sie weisen sich dadurch als grundlegend in der Logotherapie und Existenzanalyse nach Viktor Frankl qualifiziert aus, indem sie sich den transparenten Qualitätsstandards der DGLE-Anerkennungsordnung verpflichten. Diese entsprechen den gängigen Professionalisierungsstandards anderer Fachdisziplinen wie beispielsweise innerhalb der Psychologie oder Medizin in Hinblick auf die Verpflichtung der professionell Tätigen zu fortlaufender dokumentierter Fortbildung.
Die Deutsche Gesellschaft für Logotherapie und Existenzanalyse e.V. (DGLE) verfolgt als Berufsverband das Ziel,
- die Qualifikations- und Professionalisierungsprozesse von logotherapeutisch Tätigen in der Bundesrepublik transparent zu gestalten.
- den Qualifikationsstand der logotherapeutischen Fachkräfte in der DGLE auf dem aktuellen Stand zu halten
- Klient(inn)en und Patient(inn)en ein qualitativ exzellentes logotherapeutisches Angebot durch die der DGLE angeschlossenen Fachkräfte zusichern zu können.
Hierfür ist eine geregelte, kontinuierliche und nachgewiesene Fortbildung der logotherapeutischen Fachkräfte unabdingbar.
Der Erwerb der Markenlizenz ist eine zusätzliche und freiwillige Aktivität all jener Logotherapeutinnen und Logotherapeuten, die nach außen in besonderem Maß dokumentieren möchten, dass sie
- eine qualitativ hochwertige Ausbildung in Logotherapie und Existenzanalyse nach Viktor E. Frankl absolviert haben,
- sich an gemeinsamen ethischen Maßstäben orientieren möchten und
- die Bereitschaft zeigen, dieses hohe Niveau über laufende Fortbildung aufrecht zu erhalten.
Mehr Details zur Entwicklung des Berufsverbands sowie zur Lizenz finden sich hier.
Die genauen Voraussetzungen zur Beantragung der Markenlizenz finden sich in der zugrundeliegenden Anerkennungsordnung. Diese kann hier abgerufen werden.